Was bedeutet Kindeswohl?
Definition und Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
Verfahrensweg bei der Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 50a SächsSchulG sowie § 4 KKG: Was müssen Lehrer*innen und Schule zur Sicherstellung des Schutz-auftrages tun? Wer hilft bei der Einschätzung? Welche Ansprechpartner im Netzwerk Kinderschutz gibt es? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Aufgaben und Verantwortung)?
Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft)
Dokumentation und Datenschutz
Fachstelle Familiennetzwerk/ Bolze, Andrea und Große, Melanie
Tel.:
Frau Bolze: 03421 758-6175 / Frau Große: 03421 758-6523
E-Mail:
familiennetzwerk@lra-nordsachsen.de
Web:
www.landkreis-nordsachsen.de > Fachstelle Familiennetzwerk > Fachkräfteportal
Die Schulung kann nach Absprache an den Fragen und Themen der Interessenten angepasst werden. Zum Schulungstermin ist möglichst ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamtes anwesend. Relevante Materialien zum Kinderschutz werden zur Verfügung gestellt. Dauer: 90-180 min